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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietung von Event-Zubehör durch Christian Jandl – Die Mietprofis Dresden / Meußlitzer Straße 144, 01259 Dresden.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Gültigkeitsdauer des Angebots von Christian Jandl – Die Mietprofis 7 Tage nach Angebotserstellung. Die Kostenvoranschläge, Angebote und Studien verbleiben im Eigentum von Die Mietprofis. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt, kopiert noch vollzogen werden. Die Buchung der Dienstleistungen von Christian Jandl – Die Mietprofis erfolgt ausschließlich per E-Mail oder Telefon (anhand der auf der Webseite von Christian Jandl – Die Mietprofis eingegebenen Kontaktdaten) bzw. über die Kundenschnittstelle der Plattform fotostudio.io. Die Buchung entspricht der Erteilung eines Auftrags durch den KUNDEN und verpflichtet zur bedingungslosen Einhaltung dieser Vertragsbestimmungen, es sei denn, Christian Jandl – Die Mietprofis und KUNDE haben sich auf besondere Bestimmungen geeinigt. Alle anderen Dokumente neben diesem Vertrag, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbeanzeigen und Notizen, besitzen lediglich einen unverbindlichen Informations- und Hinweischarakter. Jeder Auftrag erhält Gültigkeit erst nach Unterzeichnung dieses Vertrags (online über die Plattform fotostudio.io bzw. durch Übersenden des unterschriebenen Vertrags an Christian Jandl – Die Mietprofis per E-Mail) und nach Begleichung der Rechnung. Sollten die Rechnung und der vom KUNDEN unterschriebene Vertrag nicht innerhalb von sieben Tagen nach Absenden des Vertrags durch Christian Jandl – Die Mietprofis eingegangen sein, so ist Christian Jandl – Die Mietprofis nicht verpflichtet, die Dienstleistung zu erbringen oder das vom KUNDEN verlangte Datum einzuhalten.

3. Für die in Artikel 1 aufgeführte Dienstleistung verlangt Christian Jandl – Die Mietprofis das laut Angebot vereinbarte Honorar. Dieser Preis enthält sämtliche Steuern.

4. Es können Lieferkosten anfallen. Diese werden im Angebot und in der Preiskalkulation berücksichtigt.

5. Zur Bestätigung des Auftrags ist die Rechnung zu 100 % vorab zu entrichten. Dies kann per Banküberweisung oder Online-Zahlung erfolgen. Jede Rechnung, gegen die nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrem Versanddatum per Einschreiben Einwände erhoben werden, gilt als vollständig akzeptiert.

6. Die Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat gleichzeitig von Rechts wegen und ohne förmliche Mahnung zur Folge: die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung jeder anderen ausgestellten, aber noch nicht fälligen Rechnung, die Belastung mit Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr und die Belastung mit einer nicht reduzierbaren Vertragsstrafe für Verwaltungskosten in Höhe von:

bis 200 €: 10 % des ausstehenden Zahlungsbetrags

von 200 € bis 500 €: 7,5 % des ausstehenden Zahlungsbetrags

von 500 € bis 2000 €: 5 % des ausstehenden Zahlungsbetrags

Darüber hinaus kann Christian Jandl – Die Mietprofis bei fortdauernder Nichtzahlung zusätzlich zu den oben vorgesehenen Strafen die Auflösung des Vertrags und jedes anderen Vertrags, der mit demselben KUNDEN zu Lasten des KUNDEN abgeschlossen wurde, sowie den vollen Ersatz des Schadens von Christian Jandl – Die Mietprofis nach der Vertragsauflösung verlangen.

7. Die Dienstleitung wird von Christian Jandl – Die Mietprofis erbracht bzw. im Fall höherer Gewalt, wie dargelegt in Artikel 12, von jedem anderen Dienstleister, der mit Zustimmung des KUNDEN hiermit beauftragt wurde.

8. Christian Jandl – Die Mietprofis unterliegt keiner Ergebnisverpflichtung. Er bemüht sich nach Kräften, entsprechend dem in Artikel 1 festgelegten Zweck die vereinbarte Dienstleistung zu liefern. Der für die Dienstleistung festgelegte Zeitpunkt ist verpflichtend. Jede Verspätung seitens des KUNDEN kann von der für die Session vereinbarten Zeit abgezogen werden.

9. Christian Jandl – Die Mietprofis (im nachfolgenden „der Vermieter“ genannt) ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Aufgrund von Teilleistungen und/oder Ausfall der Leistung insbesondere werden höherer Gewalt (wie auch Krankheit, Stau, Fahrzeugschäden, etc..) können gegenüber Christian Jandl – Die Mietprofis keine Schadenersatzansprüche gestellt werden. Bei kurzfristiger Auftragsannahme verbunden mit einer kurzfristigen Ausführung übernimmt der Mieter das vollständige Risiko/Schadenübernahme. Dies gilt besonders für den regionalen Transport, Direktfahrten, Spedition etc.. Christian Jandl – Die Mietprofis Dresden versuchen alles um den Auftrag auszuführen. Dadurch ist eine Rechnungskürzung bzw. eine Zahlungsverweigerung ausgeschlossen. Bei der Bestellung/Buchung/Beauftragung bei Christian Jandl- Die Mietprofis erklärt sich der Kunde mit diesem Passus ausdrücklich einverstanden 

10. Die im Angebot und in diesem Vertrag angegebenen Fristen dienen nur zu Ihrer Information und werden in Arbeitstagen festgelegt. Verzögerungen können nicht zu Schadensersatzansprüchen führen oder dem KUNDEN das Recht geben, den Vertrag zu kündigen.

11. Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, ganz oder teilweise vom Mietvertrag zurück, werden Aufwendungen wie folgt angerechnet

Rücktritt bis 90 Tage vor dem Mietbeginn Stornokosten 75,00 Euro inkl. 19% MwSt.

Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 30 % des vereinbarten Mietzinses

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietzinses

Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des vereinbarten Mietzinses

danach werden 100% des Basismietpreises berechnet

Bereits geleistete Anzahlungen werden insoweit aufgerechnet.

Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleitung außerhalb des Stornierungszeitraumes widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro inkl. 19% MwSt. fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellen Kostenvoranschlag, Kreditkartengebühren etc.).

12. Das Eintreten eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs von Christian Jandl – Die Mietprofis Dresden liegt (Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen usw.) und jeder Fall höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, usw.), welche die Ausführung des Vertrags unter den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen verhindern, entbinden Christian Jandl – Die Mietprofis Dresden von jeder Haftung für Verspätungen und gibt ihm das Recht, die Dienstleistung aufzuschieben oder den Vertrag ohne Entschädigung durch eine Mitteilung per E-Mail oder Einschreiben zu kündigen. 
Dem KUNDEN als Verbraucher wird unter denselben Bedingungen das gleiche Recht gewährt.

13. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz waren. 

14.  Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenen Personal zu transportieren, aufzubauen und bedienen zu lassen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters, es bei denn, dass der Vermieter die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt. 

15. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich zu unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten zum Schutz unseres Eigentums-/Besitzrechte trägt der Mieter. 

 16. Bei Freiluftveranstaltungen müssen die Mietgräte geeignet überdacht werden. Wenn nicht ausdrücklich zugesagt ist unser Equipment grundsätzlich nicht wasserfest und muss Spritzwasser geschützt aufgestellt werden. 

 17. Eine Weitervermieten unserer Mietgeräte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

17.1 Wird Mietwäsche beschädigt oder unvollständig zurückgegeben, wird dem Kunden der Wiederbeschaffungspreis für die Fehlmenge oder für die beschädigte Wäsche in Rechnung gestellt, zuzüglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro brutto. Sollte die Mietwäsche beschädigt sein (Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs sonstige Beschädigungen oder starke Beschmutzung) oder nicht vollständig sein, so ist dies sofort anzuzeigen. Die Benachrichtigung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 

18. Der Mieter ermächtigt uns unter unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchen Grunde steht den Mieter nicht zu. 

19. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.

20. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. Meldungen über mögliche Schäden sind innerhalb 1 Stunde nach Auslieferung/Übergabe abzugeben. Für spätere gemeldete Schäden und die damit verbundenen Folgen haftet der Mieter. Bei Rückgabe kann nicht behauptet werden, dass die Mietsache schon defekt anbekommen ist. 

21.  Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. Für eine etwaige Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen. Der Vermieter behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Service Teams zu berechnen. 

22. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z.B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Bei Anmietung unserer Mietgeräte fällt eine Kaution in unterschiedlicher Höhe, abhängig vom Mietgerät an. 

Die Kaution ist bei Lieferung in Bar zu bezahlen. Im Falle von Beschädigungen an den Mietgeräten wird die Kaution vollständig einbehalten und nach endgültiger Feststellung der Schadenshöhe abzüglich der Kosten der Ersatzbeschaffung zurück erstattet.

Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu bezahlen. 

Alternativ kann eine Versicherung abgeschlossen werden, deren Höhe ebenfalls abhängig vom Mietgerät ist. 

 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist folgendes:

– Defekt durch Grundwasser
 - Defekt durch Innere Unruhe 
 - Defekt durch Erdbeben 
 - Defekt durch Wasserschaden (auch Betrieb im Freien bei Regen)
 - Defekt durch Sturmflut
  - Beschädigte, verschmutze oder verloren gegangene Requisiten unserer Fotoboxen                            

23. Bei Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzte zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt. 

24. Bei Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unserer Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Mietgeräte im Lager eingehender zu prüfen und Schäden binnen 3 tagen schriftlich anzuzeigen. 

25. Eigenmächte Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter in voller Höhe die Kosten der Reparatur. Bei Schadensanzeige nach der Veranstaltung kann der Mieter keinen Mietminderungsanspruch mehr geltend machen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls nicht möglich, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt dass der Ausfall unserer Mietgeräte z.B. auf Überlastung, einen Stromausfall, einen zu gering ausgelegte Stromversorgung, oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. 

 26. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wen z.B. durch den Ausfall eines Mietgerätes die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegung- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

27. Die Mietprofis nötigen auch Verkäufe vom Equipment. Bei Verkäufen an Selbstständige, Gewerbetreibende, Firmen, Freiberufler, Vereinen, Gemeinden und Städte entfällt grundsätzlich das Widerrufsrecht. 

28. Der Vermieter verarbeitet Identitätsdaten und Kontaktinformationen so, wie er sie vom KUNDEN erhalten hat.  Der Zweck dieser Verarbeitung besteht in der Durchführung dieser Vereinbarung, der Verwaltung der Kundendaten und insbesondere in der Weiterverfolgung von Buchungen im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Dienstleistungen sowie in der Buchhaltung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Ausführung des Vertrags und die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist Christian Jandl , Meußlitzer Straße 144, 01259 Dresden, Germany, USt-IdNr: DE285812622

Die oben genannten persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet und nur in dem Umfang an KUNDEN und/oder Dritte weitergegeben, wie es für die oben genannten Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Der KUNDE ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualisierung der persönlichen Daten, die er Christian Jandl – Die Mietprofis zur Verfügung stellt.
Der KUNDE bestätigt, dass er über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie über seine Rechte auf Zugang, Berichtigung, Vergessen und Widerspruch angemessen informiert ist. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der DSGVO haben die betroffenen Personen das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall wird der Vermieter die Daten zukünftig nicht mehr verarbeiten. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf durchgeführten Verarbeitung.

29. Der KUNDE als Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrags zurückzutreten, es sei denn, die Dienstleitung wurde mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des KUNDEN als Verbraucher vollständig ausgeführt, welcher anerkannt hat, dass er sein Rücktrittsrecht verliert, sobald der Vertrag durch den Vermieter vollständig ausgeführt ist.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem Vermieter seine Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, durch eine unzweideutige Erklärung mitteilen (z.B. durch einen per Post oder E-Mail versandten Brief). Für die Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher seine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Der Vermieter erstattet dem Verbraucher seine Anzahlung spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem der Vermieter über dessen Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, informiert wird, und zwar mit derselben Zahlungsmethode, die für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde.

30. Für die Anwendung des vorliegenden Vertrages gilt als KUNDE als Verbraucher jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Bereich ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch die Unwirksamkeit einer der oben genannten Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden sich die Parteien erneut treffen, um die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Vermieter ansässig ist bzw. für den KUNDEN als Verbraucher dem Recht des Staates, in dem dieser seinen Wohnsitz hat. Für Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder Auslegung des Vertrages ergeben können, sind die für den Sitz des Vermieters bzw. für den Wohnsitz des KUNDEN als Verbraucher zuständigen Gerichte zuständig.

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*unsere Fotoboxen können nicht selbstständig abgeholt werden